Auf der Jahreshauptversammlung von Rot-Weiss Essen wurde insgesamt über acht Satzungsänderungen abgestimmt. Die sechs, die von den Vereinsverantwortlichen vorgeschlagen wurden, wurden allesamt beschlossen. Zwei weitere eines Mitglieds erhielten dagegen nicht die benötigte Zwei-Drittel-Mehrheit.
1. Anpassung des Geschäftsjahres an den Saisonzyklus
Als erste Satzungsänderung wurde das Geschäftsjahr an die Saison angepasst, zuvor lief es parallel zum Kalenderjahr. Fortan beginnt das Geschäftsjahr also nicht mehr am 1. Januar, sondern erst am 1. Juli. So wird das Saison-Ergebnis und das Ergebnis des Geschäftsjahres vereinheitlicht.
2. Anpassung der Fristen zur Mitgliederversammlung
Als Folge der Anpassung des Geschäftsjahres wurden auch neue Fristen für die Jahreshauptversammlung beschlossen. Bislang musste die Versammlung bis zum 30. Juni stattfinden. Ab sofort soll die JHV bis zum 31. Dezember und muss spätestens bis zum 31. Januar stattfinden. Dieser Puffer von einem Monat wurde aufgrund der Feiertage rund um Weihnachten und Neujahr eingebaut. Marcus Uhlig betonte jedoch, dass man versuchen wolle, die Versammlungen bereits im November abzuhalten.
3. Stimmgleichheit im Vorstand
Als dritter Punkt wurde beschlossen, dass die Stimme des Vorstandsvorsitzenden doppelt gewertet wird, wenn es im Vorstand bei einer Entscheidung zu Stimmgleichheit kommt. Wie Aufsichtsratschef Dr. André Helf erklärte, wolle man mit dieser Änderung die Beschlussfähigkeit des Vereins sichern, falls es dazu kommen sollte, dass es in Zukunft eine gerade Anzahl an Vorstandsmitgliedern gibt.
4. Ausnahme bei Zustimmung des Aufsichtsrats zu jährlichen Zahlungen
Hier wird es etwas komplizierter. In §17, Abs. 6, Satz 3, Buchstabe f) und gg) geht es um die benötigte Zustimmung des Aufsichtsrates bei jährlichen Zahlungen, die eine Laufzeit von mehr als einem Jahr haben und 50.000 Euro übersteigen. Dort wurde die Ausnahme "es sei denn, sie sind Bestandteil des vom Aufsichtsrat genehmigten Budgets" ergänzt.
5. Präzisierung bei der Zustimmung des Aufsichtsratsvorsitzenden bei Vertragsabschlüssen
Ebenfalls in 17, jedoch in Abs. 7 heißt es: "Der Abschluss von Spieler- und Trainerverträgen, die eine Laufzeit von mehr als einem Jahr haben, bedarf der Zustimmung des Aufsichtsratsvorsitzenden und im Falle seiner Verhinderung der Zustimmung seines Stellvertreters." Dieser Absatz wurde nun präzisiert. Ab sofort sind nicht mehr nur noch Spieler und Trainer betroffen, stattdessen geht es um Verträge mit "Spielern, Trainern und allen Mitarbeitern der 1. Mannschaft sowie mit leitenden Mitarbeitern und den Cheftrainern von U17 und U19 im Nachwuchsleistungszentrum".
6. Verpflichtung für künftige Generationen
Als sechster und letzter Punkt wurde auch eine Änderung am Punkt "Zweck und Aufgabe des Vereins" beschlossen. Dort wird folgender Absatz hinzugefügt: "Der Verein stellt sich der Verpflichtung für künftige Generationen. Ökologische, soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit gelten als wertvolle Leitlinien des Vereins." Wir Uhlig erklärte, ist das Thema Nachhaltigkeit bereits ein Teil der Lizensierung in der 1. und 2. Bundesliga. Mit dieser Änderung wolle man einer möglichen Anforderung in der Zukunft vorgreifen.
Zwei weitere Anträge kamen von RWE-Mitglied Nick David, diese wurden jedoch beide abgelehnt:
1. Herabsetzung des Mindestalters für Stimmberechtigte
David forderte, das Mindestalter für Stimmberechtigte auf 16 Jahre zu senken, um den Klub für Jugendliche attraktiver zu machen. Nach regen Diskussionen kam es bei dieser Abstimmung zur engsten Entscheidung des Tages, letztlich gab es bei 231 Stimmen dafür jedoch 309 Gegenstimmen und 82 Enthaltungen. Die Zwei-Drittel-Mehrheit wurde also deutlich verfehlt.
2. Kandidatenauswahl für den Aufsichtsrat durch Wahlausschuss
Der zweite Antrag bezog sich auf die Kandidatenauswahl für den Aufsichtsrat durch den Wahlausschuss. David, der dort bislang "keine echten Wahlen" sah, forderte eine Änderung des Wahlverfahrens. So sollten unter anderem Sponsoren Kandidaten vorschlagen, oder Mitglieder sich mit mindestens fünf Unterschriften von anderen Mitgliedern selbst aufstellen können. Eine Absage müsse schriftlich begründet werden. So sollte dafür gesorgt werden, dass es mehr Kandidaten als Aufsichtsratsplätze gibt und eine "echte Wahl" entsteht.
In einer ausführlichen Rede erklärte Wahlausschuss-Mitglied Christian Hülsmann daraufhin die Arbeit des Gremiums und stellte klar: "Die beantragten Inhalte sorgen für keine Verbesserung. Niemand hindert daran, sich beim Wahlausschuss für den Aufsichtsrat zu bewerben oder jemanden vorzuschlagen. Einzige Voraussetzung bislang: Man muss Vereinsmitglied sein. Eine entsprechende Satzungsänderung weckt damit verbunden nur falsche Hoffnungen." Der Antrag wurde mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.